Elektronische Rechnungen ab 2025: Alles, was Sie wissen müssen

Elektronische Rechnungen ab 2025: Alles, was Sie wissen müssen

Juli 4, 2024 Uncategorized 0

Was Unternehmen Wissen Müssen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen und verarbeiten können. Diese Änderung, beschlossen durch das Wachstumschancengesetz, zielt darauf ab, die Digitalisierung und Transparenz im B2B-Bereich zu fördern. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. PDF-Rechnungen zählen künftig nicht mehr als E-Rechnung.

Was Bedeutet Das Für Ihr Unternehmen?

Umstellung auf E-Rechnung:
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können

Neue Formate:
Die E-Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Formate wie XRechnung oder das hybride ZUGFeRD-Format sind Beispiele dafür.

Übergangsfristen:
Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 800.000 Euro weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen ausstellen, sofern der Empfänger zustimmt.

Für weitere Informationen besuchen Sie die IHK Darmstadt Webseite.

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