E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen.
Pflicht zur E-Rechnung ab 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Maßnahme, eingeführt durch das Wachstumschancengesetz, fördert die Digitalisierung, steigert die Transparenz im B2B-Bereich und erleichtert automatisierte Prozesse. Wichtig: PDF-Rechnungen gelten künftig nicht mehr als E-Rechnung, da sie nicht in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen.
Was bedeutet das für Dein Unternehmen?
- Umstellung auf E-Rechnung: Stelle sicher, dass Deine Systeme E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Normkonforme Formate: Die E-Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Beispiele hierfür sind XRechnung und das hybride ZUGFeRD-Format.
- Übergangsfristen für kleinere Unternehmen: Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 Euro weiterhin Papierrechnungen oder PDFs nutzen, sofern der Empfänger zustimmt.
Wie unterstützt Dich Bensfar Digitale Positionierung?
Mit meiner Expertise helfe ich Deinem Unternehmen, die neuen Anforderungen an E-Rechnungen erfolgreich umzusetzen. Ich unterstütze Dich bei der Auswahl geeigneter digitaler Lösungen, der Integration in Deine Prozesse und der optimalen Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben.
Handel jetzt und sichere Deinen Vorsprung
Bereite Dich rechtzeitig auf die verpflichtende E-Rechnung ab 2025 vor. Mit Bensfar Digitale Positionierung optimierst Du nicht nur Deine Prozesse, sondern profitierst auch von den Vorteilen der Digitalisierung. Gemeinsam gestalten wir den Übergang reibungslos und zukunftssicher.
Kontaktiere mich noch heute, um Deine Umstellung zu starten!